Vermögensschaden-Haft­pflicht

Vermögensschaden-Haftpflicht

Vermögensschäden, die im Rahmen einer beruflichen Tätigkeit entstanden sind, müssen vom Unternehmer oder auch vom Selbstständigen selbst getragen werden. Deshalb tragen diese Berufsgruppen ein hohes Risiko, können sich aber mit einer Vermögensschadenhaftpflichtversicherung gegen Schadenersatzansprüche der Art absichern.

Im beruflichen Alltag kann ein Fehler hohe Schäden verursachen, für die der Selbstständige oder Unternehmer dann haftbar gemacht werden kann. Daher ist der Abschluss einer Vermögensschadenhaftpflichtversicherung für viele Berufsgruppen sinnvoll. Immer dann, wenn der Unternehmer oder Selbstständige vermögensbezogenen Sorgfaltspflichten nachkommen muss, kann ein Fehler zu Vermögensschäden führen, die bei hohen Schäden auch die berufliche Existenz des Betroffenen gefährden und dadurch zum finanziellen Ruin führen können. Als Beispiel für Berufsgruppen, in denen aufgrund eines Fehlers erhebliche Vermögensschäden auftreten können, wären an dieser Stelle Ärzte, Architekten, Steuerberater oder Rechtsanwälte zu nennen. Aber nicht nur im Rahmen der beruflichen, sondern auch bei einer ehrenamtlichen Tätigkeit kann eine fehlerhafte Entscheidung einen Schaden verursachen. 

Kommt es zu einem Vermögensschaden, dann übernimmt die Versicherung die Haft­pflichtansprüche bis zur vereinbarten Versicherungssumme. Allerdings zahlt die Versicherung nur solche Vermögensschäden, die auch tatsächlich begründet sind. Deshalb zählt zum Versicherungsumfang in der Regel auch das Abwehren von unberechtigten Haft­pflichtansprüchen, wodurch oftmals eine passive Rechtsschutzfunktion integriert ist.


Vermögensschadenhaftpflicht: Wichtiger Schutz für Unternehmer

Vermögensschadenhaftpflicht: Wichtiger Schutz für UnternehmerWer anderen einen Schaden zufügt, muss dafür geradestehen. Das ist gesetzlich geregelt – jedenfalls ganz grundsätzlich. Doch wie das im Einzelfall aussieht, ist sehr komplex und hängt von vielen Umständen ab. Darum ist eine Versicherung, die hier eine finanzielle Absicherung anbietet, ebenso komplex. Die Haft­pflichtversicherungen beispielsweise für Unternehmen machen das deutlich. So sind Vermögensschäden in der Betriebshaftpflichtversicherung eingeschlossen, die als Folge eines Per­sonen- oder Sachschadens entstehen. Man bezeichnet diese als „unechte Vermögensschäden“. Ein Beispiel: Es ist Winter. Eine Kundin betritt ein Ladengeschäft und rutscht im Eingangsbereich aus. Sie bricht sich dabei in einem komplizierten Bruch das Bein. Die Betriebshaftpflichtversicherung der Ladenbesitzerin kommt für den erlittenen Schaden der Kundin, etwa für die Behandlungskosten, auf. Doch die Geschädigte ist selbstständig und kann, da sie operiert werden muss, einige Zeit lang überhaupt nicht arbeiten und später nur eingeschränkt. Dieser Verdienstausfall ist ein Vermögensschaden und dann als Folge des Per­sonenschadens ebenfalls über die Betriebshaftpflichtversicherung abgedeckt. Anders sieht das beim „echten Vermögensschaden“ aus. Auch dazu ein Beispiel: Die noch junge Internetagentur gestaltet die Homepage eines Onlineshops. Unglücklicherweise werden einige Produkte dabei falsch ausgepreist – und zwar zu günstig. Der Shop geht online und der Schaden ist geschehen. Der Onlineshop beansprucht Schadenersatz für den entgangenen Umsatz. Im Falle solcher Forderungen kann eine  Vermögensschadenhaftpflichtversicherung einspringen.

Was ist ein Vermögensschaden?

Bei einem Vermögensschaden verhält es sich wie bei einem Sach- oder Per­sonenschaden auch: Der Verursacher muss für den entstandenen, oft sehr großen Schaden aufkommen. Davor kann eine Haft­pflichtversicherung schützen. Denn sie springt ein, wenn der Geschädigte einen berechtigten Anspruch gegen den Versicherungsnehmer hat. Diesen Anspruch prüft der Versicherer anhand von Aussagen und wichtigen Dokumenten. Dabei wird die Forderung selbst überprüft, aber auch deren Höhe. Ungerechtfertigte Ansprüche werden abgewehrt. Der Vermögenschaden wird entsprechend der Deckungs­summe beglichen. Zudem kommt die VSH für die Kosten der Rechtsberatung auf. Wie schnell ein Schaden entstehen kann, kann noch ein weiteres Beispiel dokumentieren: Der Rechtsanwalt beurteilt die Situation seines Mandanten falsch und daraufhin entsteht dem Mandanten ein hoher Schaden. Da der Fehler des Juristen zu den Kosten geführt hat, fordert der Mandant von seinem Rechtsbeistand einen Ersatz.

Wie hoch sollte die Versicherungssumme sein?

Das hängt von den beruflichen Risiken ab. Je höher das Risiko und eine mögliche Schadensumme, desto höher sollte die Versicherungssumme gewählt werden. Denn nur damit kann sich der Unternehmer gewiss sein, dass er im Schadenfall die Forderungen erfüllen kann. Der Fehler eines Bauingenieurs oder Architekten beim Bau einer teuren Immobilie kann schnell einen Schaden in Millionenhöhe nach sich ziehen. Eine Versicherungssumme in Höhe von 400.000 Euro, die vielleicht bei einem normalen Einfamilienhaus ausreicht, wäre hier zu gering. Daher ist es schwierig hier, eine pauschale Versicherungssumme zu empfehlen. Die Kosten einer Vermögensschadenhaftpflichtversicherung orientieren sich an der Deckungs­summe. Ist sie höher, ist es auch der Beitrag, der für die Absicherung bezahlt werden muss.

Für wen ist eine Vermögensschadenhaftpflicht empfehlenswert?

Für Unternehmer, Freiberufler, Selbstständige, aber auch für Stiftungen, Vereine und Verbände ist der Abschluss einer Vermögensschadenhaftpflichtversicherung ratsam. Sobald durch einen Fehler im Dienstleistungsgewerbe, und der kann jedem schnell geschehen, anderen ein Schaden geschieht, können die Schadenersatzforderungen daraus rasch die berufliche und private Existenz bedrohen. Insbesondere in den beratenden, planenden und treuhänderisch tätigen Berufsgruppen sowie bei Gutachtern ist eine Vermögensschadenhaftpflichtversicherung empfehlenswert. Manchmal nicht nur das, in manchen Bereichen entscheidet das Vorhandensein dieser Police darüber, ob der Auftrag überhaupt erteilt wird, etwa in der Branche der Informationstechnologie. Andere wiederum, zum Beispiel Ver­sicherungs­makler, Anwälte, Notare, Steuerberater und Wirtschaftsprüfer, sind gesetzlich dazu verpflichtet, eine Vermögensschadenhaftpflichtversicherung für die Ausübung ihres Berufes vorzuweisen.

Was passiert im Schadenfall?

Ist ein Schaden eingetreten, sollte der Versicherer am besten gleich kontaktiert werden. Von Schuldbekenntnissen oder gar Zahlungen ist dem Versicherungsnehmer abzuraten. Vielmehr sollten alle notwendigen Unterlagen zusammengetragen und dem Versicherer zur Prüfung überlassen werden. Dort schauen die Experten, ob und in welcher Höhe dann Schadenersatz geleistet werden muss.

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