
Haben Sie als Geschäftsführer oder Betriebsinhaber schon einmal über eine Betriebshaftpflichtversicherung nachgedacht? Das sollten Sie tun! Wir sagen Ihnen warum:
Ein Haftpflichtschaden kann Ihre Existenz kosten
Laut Gesetz muss jeder für Schäden aufkommen, wenn er anderen Schaden zufügt. Und das in unbegrenzter Höhe. Das gilt nicht nur im privaten Bereich, sondern auch im Geschäftsleben.
Als Betriebsinhaber oder Selbstständiger sind Sie auch für Ihre Betriebsangehörigen zum Schadenersatz verpflichtet, wenn bei Ihrer betrieblichen und beruflichen Tätigkeit durch schuldhaftes Verhalten einem Dritten, Personen- oder Sachschäden entstehen.
Mit einer Betriebshaftpflichtversicherung richtig absichern
Bei einer maßgeschneiderten gewerblichen Betriebshaftpflichtversicherung wird ein auf die speziellen Bedürfnisse Ihres Betriebes abgestimmter Versicherungsschutz zusammengestellt. Die Leistungen sind abhängig vom Berufszweig, in dem Sie tätig sind.
Der umfassende Versicherungsschutz tritt unter anderem in den Bereichen ein, für die Sie laut Gesetzt haften wie
Darüber hinaus gibt es für Ihren Beruf und Ihren Betrieb individuelle Bedürfnisse, die durch einen speziell abgestimmten Versicherungsschutz abgedeckt werden können.
Wenn Sie als Geschäftsinhaber einen erfahrenen Partner für die Betriebshaftpflichtversicherung suchen, dann wenden Sie sich an uns. Kontaktieren Sie uns per Telefon oder Mail. Wir garantieren Ihnen eine unabhängige und individuelle Beratung.
Die Betriebshaftpflichtversicherung (BHV) gehört als Pendant zur privaten Haftpflichtversicherung genauso zu jedem Unternehmen wie die PHV in einen Privathaushalt. Denn nur darüber werden Schäden, die das Unternehmen verursacht, finanziell ausgeglichen (gilt nicht bei Vorsatz).
Abgedeckt werden die Risiken von Gewerbetreibenden und industriellen Unternehmen, Freiberuflern und Handwerkern. Teilweise besteht eine gesetzliche Pflicht zum Abschluss einer Vermögensschadenhaftpflichtversicherung. Das betrifft etwa freiberuflich tätige Mediziner und Veterinäre, Architekten und Bauingenieure sowie Rechtsanwälte, Notare, Wirtschaftsprüfer und Steuerberater. In einer Police zur Vermögensschadenhaftpflichtversicherung kann eine BHV enthalten sein. Die Unternehmen, die also von der Pflicht, Vermögensschäden absichern zu müssen, betroffen sind, können in einem entsprechenden Tarif eine BHV einschließen.