Die Alters­vorsorge für Geschäftsführer

Warum eine Alters­vorsorge für Geschäftsführer?

Sie als Gesellschafter-Geschäftsführer oder Inhaber sind für den Erfolg Ihres Unternehmens selbst verantwortlich. Daher auch für die Gestaltung Ihrer Alters­vorsorge. Setzen Sie auf unser Know-how – wir beraten Sie zu allen Fragen bezüglich

  • der Finanzierung Ihres Ruhestands
  • Ihre Risiken bei Arbeitsunfähigkeit und Todesfall

Gesellschafter-Geschäftsführer haben im Ruhestand eine besonders große Versorgungslücke. Auch dann, wenn Sie Ansprüche auf Altersrente der Deutschen Rentenversicherung haben. Sie gehören zu den wenigen Unternehmern, die sich eine Versorgung steuerlich wirksam über Ihren Betrieb aufbauen können. Planen Sie daher rechtzeitig Ihre Alters­vorsorge!

Die Prüfung bestehender Versorgungen ist wichtig, bei

  • Auslagerung der Pensionsverpflichtung unter bilanziellen Gesichtspunkten
  • Änderungen in der Beteiligung am Gesellschaftsvermögen
  • Generationswechsel steht bevor
  • der Gesellschafter-Geschäftsführer wird 55 Jahre alt
  • Verkauf von Anteilen
  • Ausscheiden aus der Gesellschaft
  • Umfirmierung
  • uvm.

Wir bieten Ihnen Individuelle Beratung zu Ihren Fragen rund um die Geschäftsführer-Versorgung. Rufen Sie uns für eine erste Anfrage an oder schreiben Sie uns. Bei einem gemeinsamen Termin zeigen wir Ihnen Ihre persönlichen Möglichkeiten auf.


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Wir erstellen Ihnen gerne ein Vergleichsangebot.