Infos zur betrieblichen Gruppenunfallversicherung

Eine betriebliche Gruppenunfallversicherung schützt Sie und Ihre Mitarbeiter weltweit, 24 Stunden vor finanziellen Folgen eines Unfalles. Dabei ist es unerheblich, ob sich der Unfall während der Freizeit oder Arbeitszeit ereignet.

Der Versicherung zahlt für messbare Grade der Invalidität. Der Versicherungsschutz kann durch verschiedene Leistungsarten erweitert werden, insbesondere eine Unfallrente, Krankenhaustagegeld, Todesfallsumme. Mitversichert sind kosmetische Operationen als Folge eines Unfalls sowie finanzielle Absicherung bei Bergungs- und Transportkosten.

Der Versicherungsschutz kann individuell für jeden Mitarbeiter angepasst werden. Daher ist die betriebliche Unfall­ver­si­che­rung eine attraktive Sozialleistung und ein wertvolles Instrument zur Mitarbeiterbindung.

 

Versicherungsschutz besteht, wenn

  • Sie nach einem Unfall dauerhaft körperlich, geistig beeinträchtigt sind und eine Invalidität vorliegt
  • Sie von Infektionen zum Beispiel durch Zeckenstiche Folgeschäden erleiden
  • Such-, Rettungs- oder Bergungseinsätze beansprucht werden um in eine Klinik oder zum Wohnsitz transportiert werden müssen

 

Darüber hinaus können die Beiträge steuerlich als Betriebsausgaben geltend gemacht werden.


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