Betriebshaftpflichtversicherung für Firmen

Betriebshaftpflichtversicherung

Betriebshaftpflichtversicherung für Firmen-Gewerbe

Haben Sie als Geschäftsführer oder Betriebsinhaber schon einmal über eine Betriebshaftpflichtversicherung nachgedacht? Das sollten Sie tun! Wir sagen Ihnen warum:
Ein Haft­pflichtschaden kann Ihre Existenz kosten
Laut Gesetz muss jeder für Schäden aufkommen, wenn er anderen Schaden zufügt. Und das in unbegrenzter Höhe. Das gilt nicht nur im privaten Bereich, sondern auch im Geschäftsleben.
Als Betriebsinhaber oder Selbstständiger sind Sie auch für Ihre Betriebsangehörigen zum Schadenersatz verpflichtet, wenn bei Ihrer betrieblichen und beruflichen Tätigkeit durch schuldhaftes Verhalten einem Dritten, Per­sonen- oder Sachschäden entstehen.
Mit einer Betriebshaftpflichtversicherung richtig absichern
Bei einer maßgeschneiderten gewerblichen Betriebshaftpflichtversicherung wird ein auf die speziellen Bedürfnisse Ihres Betriebes abgestimmter Versicherungsschutz zusammengestellt. Die Leistungen sind abhängig vom Berufszweig, in dem Sie tätig sind.
Der umfassende Versicherungsschutz tritt unter anderem in den Bereichen ein, für die Sie laut Gesetzt haften wie

  • Verschulden
  • bei Arbeitsunfällen
  • gesetzliche Haftung aus der Verkehrssicherungspflicht Umweltschäden.

Darüber hinaus gibt es für Ihren Beruf und Ihren Betrieb individuelle Bedürfnisse, die durch einen speziell abgestimmten Versicherungsschutz abgedeckt werden können.

Wenn Sie als Geschäftsinhaber einen erfahrenen Partner für die Betriebshaftpflichtversicherung suchen, dann wenden Sie sich an uns. Kontaktieren Sie uns per Telefon oder Mail. Wir garantieren Ihnen eine unabhängige und individuelle Beratung.


Betriebshaftpflicht: Die 5 wichtigsten Fragen und Antworten

Betriebshaftpflicht: Die 5 wichtigsten Fragen und AntwortenDie Betriebshaftpflichtversicherung (BHV) gehört als Pendant zur privaten Haft­pflichtversicherung genauso zu jedem Unternehmen wie die PHV in einen Privathaushalt. Denn nur darüber werden Schäden, die das Unternehmen verursacht, finanziell ausgeglichen (gilt nicht bei Vorsatz). Abgedeckt werden die Risiken von Gewerbetreibenden und industriellen Unternehmen, Freiberuflern und Handwerkern. Teilweise besteht eine gesetzliche Pflicht zum Abschluss einer Vermögensschadenhaftpflichtversicherung. Das betrifft etwa freiberuflich tätige Mediziner und Veterinäre, Architekten und Bauingenieure sowie Rechtsanwälte, Notare, Wirtschaftsprüfer und Steuerberater. In einer Police zur Vermögensschadenhaftpflichtversicherung kann eine BHV enthalten sein. Die Unternehmen, die also von der Pflicht, Vermögensschäden absichern zu müssen, betroffen sind, können in einem entsprechenden Tarif eine BHV einschließen.

Frage 1: Was sollte eine Betriebshaftpflichtversicherung abdecken?

An erster Stelle ist hier auf jeden Fall der Schutz bei Per­sonenschäden zu nennen. Dazu zählt Schadenersatz, zum Beispiel Krankenhauskosten und Schmerzensgeld, wenn sich jemand verletzt. Aber auch Sachschäden, etwa die Übernahme der Kosten bei Reparatur oder Wiederbeschaffung, wenn Eigentum Dritter beschädigt wird. Auch immaterielle Schäden, die sogenannten Vermögensschäden, werden im Fall der Fälle von manchen Tarifen übernommen. Wenn durch einen Per­sonen- oder Sachschaden andere Kosten, etwa durch einen Verdienst-, Nutzungs- oder Gewinnausfall entstehen. Auch Schäden an einer gemieteten Immobilie oder der Verlust von Schlüsseln sind üblicherweise abgedeckt.

Frage 2: Für wen ist die BHV besonders geeignet?

Die Betriebshaftpflichtversicherung ist für jedes Unternehmen geeignet und sogar empfehlenswert. Bei einem Per­sonenschaden zum Beispiel kann schnell eine große Schadensumme zusammenkommen und den Betrieb in die Insolvenz stürzen, wenn keine Absicherung besteht und das Vermögen des Betriebes nicht ausreicht, um die Forderungen zu decken.

Frage 3: Wie hoch sollte die Schadendeckung sein?

Bei Per­sonenschäden liegt die Mindesthöhe bei drei Millionen Euro. Doch für manches Unternehmen kann eine höhere Deckungs­summe, etwa fünf Millionen Euro, durchaus angemessen sein. Aber auch Versicherungssummen von bis zu zehn Millionen Euro können sinnvoll sein. Bei Sach- und Vermögensschäden empfehlen Experten eine Höhe von 500.000 Euro abzuschließen. Jedoch hängen die Beträge ganz maßgeblich von der Geschäftstätigkeit ab. Ein Dachdeckerbetrieb beispielsweise sollte unbedingt die Sach- und Tätigkeitsschäden, insbesondere für Flämmarbeiten und bitumeninöse Arbeiten einschließen. Denn die Brandgefahr ist dabei sehr hoch. Vor allem bei Fachwerkhäusern können sich daraus schnell Großschäden entwickeln.

Frage 4: Ist eine Selbstbeteiligung sinnvoll?

Der Beitrag einer Betriebshaftpflichtversicherung berechnet sich in der Regel nach den eingeschlossenen Leistungen auf Grundlage der Betriebsart, dem Jahresumsatz und einem eventuellen Schadenvorverlauf. Um den monatlichen Beitrag zu reduzieren, setzen viele Unternehmen auf eine Selbstbeteiligung. Allerdings muss der versicherte Betrieb im Schadenfall auch in der Lage sein, den vereinbarten Betrag aufzubringen. Die Höhe der Selbstbeteiligung kann das Unternehmen meist frei wählen.

Frage 5: Welche Ergänzungen machen Sinn?

Neben den Per­sonen-, Sach- und Vermögensschäden können im Alltag eines Unternehmens weitere Probleme auftreten. Die Umwelthaftpflicht zum Beispiel gehört als fester Bestandteil in die BHV und ist beitragsfrei dabei. Anders ist das jedoch bei dem Verkauf von Verbrauchsgütern. Hat der Käufer die Güter bereits verbaut und wurde dann ein Fehler festgestellt, muss der Verkäufer nicht nur für den Ersatz der Ware selbst sorgen, sondern auch gleich den Ausbau der mangelhaften Sachen und den erneuten Einbau begleichen. Gegen diesen Fall kann eine zusätzliche Absicherung vereinbart werden.

Fazit:

Ob für einen Freiberufler, einen kleinen Handwerksbetrieb oder ein großes Industrieunternehmen mit 1.000 Mitarbeitern – nur eine Betriebshaftpflichtversicherung kann vor den finanziellen Folgen eines Schadens schützen und so eine existenzbedrohende Situation vermeiden. Denn im Schadenfall haftet das Unternehmen in unbegrenzter Höhe für den Schaden, den ein Dritter erleidet. Per Gesetz muss der Geschädigte zumindest finanziell so dastehen wie vor dem Eintritt des Schadens.

Vergleich und Angebot Betriebshaftpflichtversicherung

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