Betriebliche Alters­vorsorge

Was ist betriebliche Alters­vorsorge?

Seit 2002 hat jeder Arbeitnehmer gesetzlichen Anspruch auf betriebliche Alters­vorsorge (bAV) durch Entgeltumwandlung.
Mit der betrieblichen Alters­vorsorge können Sie als Arbeitnehmer einen Teil Ihres Bruttoeinkommens, vermögenswirksame Leistungen oder Sonderzahlungen, wie beispielsweise Urlaubs- oder Weihnachtsgeld, in die betriebliche Alters­vorsorge umwandeln, um damit zusätzliches Renteneinkommen zu schaffen – es lohnt sich auf jeden Fall.



Für wen geeignet?

Prinzipiell jeder Arbeitnehmer mit wenigen Ausnahmen.
Ihre Vorteile

  • staatlich gefördert, d. h. Sie bekommen staatliche Zuschüsse
  • Arbeitgeber kann Zuschüsse zahlen
  • keine Steuern und Sozialversicherungsbeiträge auf die umgewandelten Beiträge
  • Steuerersparnis, da die Beiträge nicht vom Netto- sondern vom Bruttogehalt berechnet werden
  • Beitragszahlung in variabler Höhe
  • Kollektivrahmenvertrag mit besonders günstigen Konditionen / ermäßigte Abschlusskosten für Sie
  • Mitarbeiterbindung für Arbeitgeber


Ein Beispiel

Monatliches Bruttoeinkommen: 2.500,00 € (bei 8 % Kirchensteuer; Steuerklasse I) Entgeltumwandlung monatlich 130,00 €

Ihr monatlicher Nettoaufwand beträgt 71,45 €. Der Staat und Ihr Arbeitgeber fördern Sie monatlich mit 78,05 €!
Auch die Kombination betriebliche Alters­vorsorge bAV mit der betrieblichen Kranken­ver­si­che­rung bKV weitere Anreize für Ihre Arbeitnehmer. Wir sind gerne für Sie Ihr Partner für eine individuelle und unabhängige Beratung. Für nähere Informationen oder Beratung rufen Sie uns an oder schreiben Sie uns!

 

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