Seit 2002 hat jeder Arbeitnehmer gesetzlichen Anspruch auf betriebliche Altersvorsorge (bAV) durch Entgeltumwandlung.
Mit der betrieblichen Altersvorsorge können Sie als Arbeitnehmer einen Teil Ihres Bruttoeinkommens, vermögenswirksame Leistungen oder Sonderzahlungen, wie beispielsweise Urlaubs- oder Weihnachtsgeld, in die betriebliche Altersvorsorge umwandeln, um damit zusätzliches Renteneinkommen zu schaffen – es lohnt sich auf jeden Fall.
Prinzipiell jeder Arbeitnehmer mit wenigen Ausnahmen.
Ihre Vorteile
Monatliches Bruttoeinkommen: 2.500,00 € (bei 8 % Kirchensteuer; Steuerklasse I) Entgeltumwandlung monatlich 130,00 €
Ihr monatlicher Nettoaufwand beträgt 71,45 €. Der Staat und Ihr Arbeitgeber fördern Sie monatlich mit 78,05 €!
Auch die Kombination betriebliche Altersvorsorge bAV mit der betrieblichen Krankenversicherung bKV weitere Anreize für Ihre Arbeitnehmer. Wir sind gerne für Sie Ihr Partner für eine individuelle und unabhängige Beratung. Für nähere Informationen oder Beratung rufen Sie uns an oder schreiben Sie uns!
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