Ganz einfach: Was in den Bedingungen nicht ausdrücklich anders geregelt ist, ist grundsätzlich mitversichert. Natürlich gibt es fest definierte Ausschlüsse, wie vorsätzliche Beschädigung, Konstruktionsfehler oder Abnutzung. Das Besondere ist, dass der Schutz sich somit nicht nur auf Feuer, Leitungswasser, Sturm oder Einbruchdiebstahl beschränkt. Mit der Allgefahrendeckung dreht sich auch die Beweislast im Schadenfall zu Ihrem Vorteil um. So genießen Sie den umfangreichsten Schutz, egal was passiert.
Beispiel für die Hausratversicherung: Während des Urlaubs wird bei Ihnen in die verschlossene Ferienwohnung eingebrochen und ihre Koffer samt Inhalt entwendet. Einbruchspuren konnten von der Polizei nachweislich nicht festgestellt werden. In einer klassischen Versicherung müssten Sie beweisen, dass es sich hier um einen Einbruch gehandelt hat, um eine Versicherungsleistung zu erhalten. In der Regel wäre der Schaden daher nicht versichert, in der PrimeHome-Police aber schon: Auf Grund der Beweislastumkehr wird trotz fehlender Spuren der Schaden als einfacher Diebstahl ersetzt.
Fairer Hinweis: Jeder Schadenfall ist individuell und ist dementsprechend individuell zu prüfen.